Ladeinfrastruktur im großvolumigen Bestandswohnbau Link zur Förderung

Gegenstand der Förderung ist die Errichtung einer Basis-Ladeinfrastrutkur im großvolumigen Bestandswohnbau. Unter Basis-Ladeinfrastruktur werden alle Aufwendungen verstanden, die der Allgemeinheit zu Gute kommen, wie z.B. Elektroinstallationsarbeiten, Tiefbauarbeiten, Zählerverteiler, Kabeltrassen, Lademanagement, Netzzutritt oder Netzbereitstellung.

Da Ladestationen selbst kein Teil der Basis-Ladeinfrastruktur sind, können diese nicht gefördert werden.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Umwelt- und Energiewirtschaft
Landhausplatz 1
02742/9005-14201
post.ru3@noel.gv.at
http://www.noe.gv.at

  • Das Ausmaß der Förderung beträgt bis zu 50% der Netto-Anschaffungskosten. Die maximale Förderung ist mit einem Betrag von € 15.000,-- gedeckelt.
  • Doppelförderungen mit dem Bund sind ausgeschlossen

Rechtsgrundlage

Richtlinie zur Förderung von Investitionen und Maßnahmen im Bereich Umwelt, Energie und Klimaschutz
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

0,3 Mio. Euro

Referenznummer

1051788