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Für Beiträge für die Beitragszeiträume Jänner bis Mai 2021 können dem Dienstgeber auf Antrag bis zum 30. Juni 2021 Stundungen und bis längstens 30. September 2022 Ratenzahlungen gewährt werden, wenn glaubhaft gemacht wird, dass diese Beiträge wegen der Coronavirus-Pandemie aus Gründen der Unternehmensliquidität nicht entrichtet werden können.
Für Beiträge für die Beitragszeiträume November und Dezember 2021 können dem Dienstgeber auf Antrag bis zum 31. Jänner 2022 Stundungen gewährt werden, wenn glaubhaft gemacht wird, dass diese Beiträge wegen der Coronavirus-Pandemie aus Gründen der Unternehmensliquidität nicht entrichtet werden können. Wurden im Zeitraum vom 1. Juli 2021 bis zum 30. September 2022 bereits 40 % der ursprünglichen Beitragsschuld beglichen, so können bis längstens 30. Juni 2024 unter bestimmten Voraussetzungen Raten gewährt werden.
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