COVID-19: Fixkostenzuschuss für Skigebiete Link zur Förderung

  • Ziel dieser Unterstützungsmaßnahme ist es, die Zahlungsfähigkeit und Überbrückung von Liquiditätsschwierigkeiten von Skigebieten mit Standort Tirol im Zusammenhang mit der Ausbreitung von Covid-19 zu erhalten.
  • Förderungsnehmer können Skigebiete sein, deren Betriebsstandort in Tirol liegt und die direkt oder indirekt im alleinigen bzw. mehrheitlichen öffentlichen Eigentum von Gebietskörperschaften und sonstigen Einrichtungen öffentlichen Rechts stehen und für die nächsten zwei Jahre auch bleiben.
  • Betreiber, die Anspruch auf eine Unterstützung aus den Härtefallfonds des Bundes oder Anspruch auf den Fixkostenzuschuss des Bundes haben, können hier nicht gefördert werden.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Land Tirol, Abteilung Wirtschaftsförderung und Fördertransparenz
Heiliggeiststraße 7
6020 Innsbruck

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 07.02.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Rechtsgrundlage

Richtlinie "Tiroler Corona-Fixkostenzuschuss für Skigebiete im öffentlichen Eigentum"
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

3 Mio. Euro

Referenznummer

1051721