Der jeweilige Förderungsantrag ist elektronisch, mit dem dafür vorgesehenen Webformular einzubringen.
Darüber hinaus ist die Erfüllung der Richtlinienbestimmungen hinsichtlich
- Umsatzausfall von mindestens 30% innerhalb des Betrachtungszeitraumes (24.12 – 30.04.)
- Ausschluss der Anspruchsberechtigung in den Härtefallfonds des Bundes sowie auf den Fixkostenzuschuss des Bundes
- Auf die Erhaltung der Arbeitsplätze in seinem Unternehmen besonders Bedacht zu nehmen und zumutbare Maßnahmen zu setzen, um Umsätze zu erzielen und die Arbeitsplätze (zum Beispiel mittels Kurzarbeit) zu erhalten
in der Regel durch einen Steuerberater/Bilanzbuchhalter mit der dafür vorgesehenen Beilage zu bestätigen.