Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Abteilung 12 Wirtschaft, Tourismus, Wissenschaft und Forschung
Arbeitsmarktservice (AMS)
- Als Förderungswerber kommen ausschließlich Unternehmen in Frage, die einem Qualifzierungsverbund angehören.
- Qualifzierungsverbünde sind Zusammenschlüsse von mindestens fünf Unternehmen einer Region oder Branche mit dem Ziel, gemeinsam bedarfsgerechte und überbetrieblich verwertbare Schulungen zu planen und umzusetzen.
- Mindestens 50 % müssen KMU sein.
- Voraussetzung ist eine Bildungsbedarfserhebung in den Unternehmen und darauf abgestimmt ein überbetriebliches Qualifizierungskonzept im Themenfeld Digitalisierung, beides wird von alea & partner abgewickelt.
Der Förderungsantrag muss VOR Beginn des Projekts eingereicht werden.
Das AMS Steiermark fördert:
- Die Bildungsbedarfserhebung durch alea & partner
- Die Erstellung des überbetrieblichen Qualifizierungskonzeptes durch alea & partner
- Die Schulungskosten für die AMS-Zielgruppe (ArbeitnehmerInnen ab 45 Jahren, für weibliche Arbeitskräfte mit Lehrabschluss bzw. Abschluss einer berufsbildenden mittleren Schule, sowie für ArbeitnehmerInnen mit höchstens Pflichtschulabschluss).
Die Steirische Wirtschaftsförderungsgesellschaft m.b.H (SFG) fördert:
- Die Schulungskosten für alle anderen MitarbeiterInnen, den/die UnternehmerIn sowie Lehrlinge, sofern die Unternehmen der SFG-Zielgruppe entsprechen.