COVID-19 Zuschüsse an DienstgeberInnen z. Entgeltfortzahlung bei Großschadens-/Bergrettungseinsätzen Link zur Förderung

Erfolgte anlässlich der Covid-19 Pandemie eine Freistellung von Dienstnehmern unter Entgeltfortzahlung, die Mitglied einer anerkannten freiwilligen Einsatzorganisation (z.B. Rotes Kreuz) sind, damit diese bei der Bewältigung der Covid-19 Krise helfen konnten (z.B. Durchführung von Vor-Ort-Testungen), können die Dienstgeber eine Entschädigung für die Freistellung der Dienstnehmer in der Höhe von pauschal € 200,- pro Tag, welche dem Land vom Bund refundiert wird, erhalten.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Land Salzburg, Abteilung 4: Lebensgrundlagen und Energie, Referat 20407, Agrarwirtschaft, Bodenschutz und Almen
Fanny-von-Lehnert-Straße 1, 5010 Salzburg
agrarwirtschaft@salzburg.gv.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 08.04.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.
  • Die Abgeltung beträgt pauschal € 200,- pro im Einsatz befindlicher(m) Dienstnehmerin bzw. Dienstnehmer und Tag.
  • Die Auszahlung erfolgt nach Maßgabe der vorhandenen Mittel auf das bekannt gegebene Konto nach Vorliegen sämtlicher Nachweise und positiver Beurteilung.
  • Das Amt der Salzburger Landesregierung behält sich vor, jederzeit stichprobenweise Überprüfungen der Antragsvoraussetzungen durchzuführen bzw. durchführen zu lassen.
  • Aufgrund unvollständiger oder unrichtiger Angaben erfolgte Auszahlungen werden rückgefordert. Gleiches gilt bei nicht widmungsgemäßer Verwendung der Abgeltung.

Rechtsgrundlage

Richtlinie des Landes Salzburg für die Abgeltung von Entgeltfortzahlungen an Dienstgeberinnen und Dienstgeber, Zahl: 20011-RU/2019/294-2019
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1051283