Qualifizierungsoffensive Link zur Förderung

Mit der Qualifizierungsoffensive des BMDW sollen österreichische Unternehmen in ihren Digitalisierungs- und Innovationsagenden gestärkt werden, dabei stehen drei Maßnahmen zur Verfügung:

  • Mit den Digital Skills Schecks sollen digitale Kompetenzen von MitarbeiterInnen österreichischer KMU aufgebaut werden.
  • Die Innovationscamps sollen den Wissenstransfer und die Zusammenarbeit von Wissenschaft und Wirtschaft fördern und damit Innovationen in österreichischen Unternehmen hervorbringen.
  • Die Digital Pro Bootcamps sollen MitarbeiterInnen österreichischer Unternehmen zu IT-Fachkräften ausbilden, um so digitale Agenden voranzutreiben.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

FFG - Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft m.b.H.
Sensengasse 1, 1090 Wien
+43 57755-2716
erich.herber@ffg.at
https://www.ffg.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 27.03.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.
  • Die Beantragung ist mit keinen Gebühren oder sonstigen Kosten verbunden.
  • Die Auszahlungen folgen dem Ratenschema für geförderte Projekte der FFG.
  • Innovationscamps, Digital Pro Bootcamps:
    Innerhalb von drei Monaten nach Projektende sind ein fachlicher Endbericht, eine (publizierbare) Kurzzusammenfassung und eine Endabrechnung zu legen.
  • Digital Skills Schecks:
    Im Rahmen der genehmigten Projektlaufzeit ist eine Abrechnung vorzunehmen. Stichprobenartig können eine Teilnahmebestätigung, ein Zahlungsbeleg sowie der Nachweis des Anstellungsverhältnisses geprüft werden.

Rechtsgrundlage

Richtlinie zur Förderung der wirtschaftlich-technischen Forschung- und Technologieentwicklung und Innovation (FTI – Richtlinie 2015)- Humanressourcen-FTI-RL. Diese Richtlinie basiert auf dem Bundesgesetz zur Förderung der Forschung und Technologieentwicklung (Forschungs- und Technologieförderungsgesetz- FTFG), BGBl. Nr. 434/1982, in der jeweils geltenden Fassung, welche im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen erlassen wurde. Gültig für: Innovationscamps bis max. EUR 50.000 und Digital Skills Schecks VERORDNUNG (EU) Nr. 1407/2013 DER KOMMISSION vom 18. Dezember 2013 (verlängert durch VO (EU) 2020/972 vom 2. Juli 2020) über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minimis-Beihilfen (ABl. L 352 vom 24.12.2013 idF VERORDNUNG (EU) 2020/972 DER KOMMISSION vom 02. Juli 2020 (ABl. L215/3. vom 07.07.2020))
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

7,6 Mio. Euro

Wirkungsziele

Steigerung der Forschungs-, Technologie- und Innovations-Intensität (FTI-Intensität) des österreichischen Unternehmenssektors

Referenznummer

1051226