COVID-19 Abwicklungskosten zum Lehrlingsbonus (inkl. Kleinunternehmerbonus) Link zur Förderung

Abdeckung der Abwicklungskosten der von den Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern aufgrund der Richtlinie gemäß § 19c Abs. 1 Z 8 BAG durchgeführten Fördermaßnahme des "COVID-19 Lehrlingsbonus für Unternehmen"

Für die Abwicklung des Lehrlingsbonus inkl. Kleinunternehmerbonus wurden insgesamt 140.000 Euro budgetiert, davon: 

  • 80.000 Euro an Personalkosten,
  • 50.000 Euro für die IT-Entwicklung und
  • 10.000 Euro für sonstige Aufwendungen.

Der Lehrlingsbonus 2020 ist als reguläre Maßnahme der betrieblichen Lehrstellenförderung ausgestaltet und wird gemäß § 19c Abs. 3 bis 8 BAG von den Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern im übertragenen Wirkungsbereich abgewickelt.

Für die Durchführung gelten die Regelungen der Verwaltungsvereinbarung zur Abwicklung der betrieblichen Lehrstellenförderung – LEHRE.FÖRDERN (Verwaltungsvereinbarung zur Übertragung von Aufgaben zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung Jugendlicher gemäß § 19c BAG iVm § 13e Abs.1 IESG).

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort - Abteilung Berufsausbildung
lehrlingsbonus@bmdw.gv.at

Rechtsgrundlage

§ 19c Abs. 1 Z 8 Berufsausbildungsgesetz
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

COVID-19 - übrige Leistungen

Budgetiertes Volumen

0,14 Mio. Euro

Wirkungsziele

Verringerung des Rückgangs an Lehrstellen aufgrund der COVID-19-Krise

Referenznummer

1051218