Diese Förderung ist bereits ausgelaufen.
Abdeckung der Abwicklungskosten der von den Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern aufgrund der Richtlinie gemäß § 19c Abs. 1 Z 8 BAG durchgeführten Fördermaßnahme des "COVID-19 Lehrlingsbonus für Unternehmen"
Für die Abwicklung des Lehrlingsbonus inkl. Kleinunternehmerbonus wurden insgesamt 140.000 Euro budgetiert, davon:
- 80.000 Euro an Personalkosten,
- 50.000 Euro für die IT-Entwicklung und
- 10.000 Euro für sonstige Aufwendungen.
Der Lehrlingsbonus 2020 ist als reguläre Maßnahme der betrieblichen Lehrstellenförderung ausgestaltet und wird gemäß § 19c Abs. 3 bis 8 BAG von den Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern im übertragenen Wirkungsbereich abgewickelt.
Für die Durchführung gelten die Regelungen der Verwaltungsvereinbarung zur Abwicklung der betrieblichen Lehrstellenförderung – LEHRE.FÖRDERN (Verwaltungsvereinbarung zur Übertragung von Aufgaben zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung Jugendlicher gemäß § 19c BAG iVm § 13e Abs.1 IESG).