COVID-19 - Anspruch auf Pendlerpauschale (Pendlereuro) auch bei vorübergehender Tele- bzw Kurzarbeit Link zur Förderung

Das Pendlerpauschale und der Pendlereuro stehen anlässlich der Covid-19 Krise auch

  • bei Kurzarbeit,
  • Telearbeit und 
  • Dienstverhinderungen aufgrund der COVID-19-Pandemie

in vollem Umfang zu.

 

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Das zuständige Finanzamt.
050 233 770
corona.hotline@bmf.gv.at
https://www.bmf.gv.at/

Rechtsgrundlage

§ 124b Z 349 EStG 1988 idF 2. COVID-19-StMG
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

COVID-19 - übrige Leistungen

Wirkungsziele

Entlastung der Arbeitnehmer

Referenznummer

1051176