Pauschale Reiseaufwandsentschädigungen, welche die Voraussetzungen gemäß § 3 Abs. 1 Z 16c erfüllen, können in Zeiträumen, in welchen aufgrund der COVID-19-Krise keine Einsatztage stattfinden können (z. B. Sportstätten gesperrt) weiterhin an Sportler, Schiedsrichter und Sportbetreuer steuerfrei ausgezahlt werden.
Beispiel (Einsatztage):
- gemeinsames Training
- gemeinsamer Wettkampf
Beispiel (Sportbetreuer):
Anmerkung: Die gegenständliche Maßnahme wird von den Abgabenbehörden im Rahmen von Abgabenverfahren auf Basis der Bestimmungen des materiellen Steuerrechts und des geltenden Verfahrensrechts vollzogen.
Anmerkung: Durch diese Maßnahme entstehen für den Staat keine Mindereinnahmen gegenüber dem Basisszenario (Nichteintreten der Covid-19 Pandemie), da ein Wegfall der steuerlichen Begünstigungen durch die Covid-19 Krise nicht eingeplant war.
Der Antrag auf Durchführung einer Arbeitnehmerveranlagung kann innerhalb von fünf Jahren gestellt werden (z. B. kann der Antrag für 2020 bis Ende Dezember 2025 gestellt werden).
Der Antrag (Arbeitnehmerveranlagung) kann entweder elektronisch über Finanz Online übermittelt, mit dem Formular L 1 (gegebenenfalls mit Beilage L 1ab, L 1d, L 1k, L 1i) per Post gesendet oder persönlich beim Finanzamt abgeben werden.
FinanzOnline