COVID-19 - Steuerbefreiung pauschaler Reiseaufwandsentschädigungen trotz gesperrter Sportstätten Link zur Förderung

Pauschale Reiseaufwandsentschädigungen für Sportler, Schiedsrichter und Sportbetreuer (z.B. Trainer, Masseure), die in Zeiträumen weitergezahlt werden, in welchen aufgrund der COVID-19-Krise die Sportstätte gesperrt ist und kein Training oder kein gemeinsamer Wettkampf stattfinden kann, sind weiterhin steuerfrei.

 

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Das zuständige Finanzamt.
050 233 770
corona.hotline@bmf.gv.at
https://www.bmf.gv.at/

Rechtsgrundlage

§ 124b Z 352 EStG 1988 idF 2. COVID-19-StMG
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

COVID-19 - übrige Leistungen

Wirkungsziele

Steigerung der Liquidität

Referenznummer

1051168