COVID-19 - Befreiung von Gebühren und Bundesverwaltungsabgaben Link zur Förderung

Es wurde eine Befreiung von Gebühren und Bundesverwaltungsabgaben für sämtliche Schriften und Amtshandlungen sowie Rechtsgeschäfte geschaffen, die mittelbar oder unmittelbar aufgrund der erforderlichen Maßnahmen im Zusammenhang mit der Bewältigung der COVID-19 Krisensituation erfolgen (z.B. Anträge betreffend Unterstützungszahlungen nach dem Härtefallfonds oder dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds; Bestandverträge zur Sicherung der medizinischen Versorgung).

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Die jeweilige Verwaltungsstelle.
https://www.bmf.gv.at/

Rechtsgrundlage

§ 35 Abs. 8 GebG 1957 idF 2. COVID-19-Gesetz, BGBl I 16/2020, 3. COVID-19-Gesetz, BGBl I 23/2020, § 37 Abs. 41, BGBl I Nr. 3/2021 sowie 2. COVID-19-StMG

Leistungsart

COVID-19 - übrige Leistungen

Wirkungsziele

Liquiditätssicherung und Entlastung

Referenznummer

1051127