Diese Förderung ist bereits ausgelaufen.
Aufgrund des durch die COVID-19-Krise bedingten erhöhten Bedarfs an Hände-Desinfektionsmitteln und dem Mangel an Handelsware soll (unter anderem) durch eine für einen begrenzten Zeitraum eingeführte Alkoholsteuerbefreiung gewährleistet werden, dass der zur Herstellung von Desinfektionsmitteln erforderliche Alkohol nicht mit Alkoholsteuer belastet wird.
Damit wird der Empfehlung der Weltgesundheitsorganisation (WHO) entsprochen, bei Problemen mit der Verfügbarkeit von industriell hergestellten Hände-Desinfektionsmittel, die lokale Herstellung von alkoholbasierten Desinfektionsmittel, z.B. in Apotheken, zu fördern.