Diese Förderung ist bereits ausgelaufen.
Aufgrund der COVID-19-Krise waren und sind im Jahr 2020/2021 viele Arbeitnehmer in Kurzarbeit.
Mittels eines pauschalen Zuschlags von 15% bei der Jahressechstelberechnung soll sichergestellt werden, dass für das Urlaubs- und Weihnachtsgeld weiterhin eine begünstigte Besteuerung in Höhe der vollen Sonderzahlung zusteht.