COVID-19 - Verbesserungen beim Jahressechstel für Arbeitnehmer in Kurzarbeit Link zur Förderung

Aufgrund der COVID-19-Krise waren und sind im Jahr 2020/2021 viele Arbeitnehmer in Kurzarbeit.

Mittels eines pauschalen Zuschlags von 15% bei der Jahressechstelberechnung soll sichergestellt werden, dass für das Urlaubs- und Weihnachtsgeld weiterhin eine begünstigte Besteuerung in Höhe der vollen Sonderzahlung zusteht.

 

 

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Das zuständige Finanzamt.
050 233 770
corona.hotline@bmf.gv.at
https://www.bmf.gv.at/

Kontrolle durch das zuständige Finanzamt.

Rechtsgrundlage

§ 124b Z 364 EStG 1988 idF KonStG 2020, BGBl. I Nr. 3/2021
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

COVID-19 - übrige Leistungen

Budgetiertes Volumen

400 Mio. Euro

Wirkungsziele

Entlastung von Arbeitnehmern

Referenznummer

1051028