COVID-19 - Senkung der Umsatzsteuer für Beherbergung Link zur Förderung

Die Beherbergung in eingerichteten Wohn- und Schlafräumen sowie die Vermietung von Grundstücken für Campingzwecke (und die regelmäßig damit verbundenen Nebenleistungen) unterliegen dem begünstigten Steuersatz von 5%.

 

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Das zuständige Finanzamt.
050 233 770
corona.hotline@bmf.gv.at
https://www.bmf.gv.at/

Rechtsgrundlage

§ 28 Abs. 52 UStG 1994 idF BGBl. I Nr. 3/2021
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

COVID-19 - übrige Leistungen

Budgetiertes Volumen

270 Mio. Euro

Wirkungsziele

Unterstützung der Beherbergungsbetriebe

Referenznummer

1050988