COVID-19 - Senkung der Umsatzsteuer für Kulturleistungen und den Publikationsbereich Link zur Förderung

Zur Bewältigung der Covid-19 Krise wird zur Unterstützung der Kulturbranche sowie des Publikationsbereichs ein ermäßigter Steuersatz in Höhe von 5% (zuvor 13% bzw. 10%) für bestimmte Umsätze eingeführt.

Dies betrifft u.a.

  • Umsätze aus der Tätigkeit als Künstler,
  • Theateraufführungen,
  • Umsätze von Zirkussen und Schaustellern,
  • Musik- und Gesangsaufführungen,
  • Filmvorführungen,
  • Museumsbesuche oder
  • den Verkauf von Zeitungen und Büchern (einschl. E-Publikationen)

 

 

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Das zuständige Finanzamt.
050 233 770
corona.hotline@bmf.gv.at
http://www.bmf.gv.at

Rechtsgrundlage

§ 28 Abs. 52 UStG 1994 idF BGBl. I Nr. 3/2021
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

COVID-19 - übrige Leistungen

Budgetiertes Volumen

210 Mio. Euro

Wirkungsziele

Unterstützung des Kunst-, Kultur- und Publikationsbereichs

Referenznummer

1050970