COVID-19 - Wegfall der Nachforderungszinsen Link zur Förderung

Um die Liquidität von Unternehmen anlässlich der COVID-19-Krise zu unterstützen, werden keine Nachforderungszinsen festgesetzt, sollten solche aus der Herabsetzung oder dem Wegfall der ESt-/KöSt-Vorauszahlungen bei der Veranlagung für das Jahr 2019 oder 2020 resultieren.

 

 

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Das zuständige Finanzamt.
050 233 770
corona.hotline@bmf.gv.at
https://www.bmf.gv.at/

Antragstellung ist kostenlos.

Kontrolle durch das zuständige Finanzamt.

Rechtsgrundlage

§ 323c Abs. 14 Z 2 BAO
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

COVID-19 - übrige Leistungen

Budgetiertes Volumen

10.000 Mio. Euro

Wirkungsziele

Verbesserung der Liquidität

Referenznummer

1050897