COVID-19 - Tiroler Corona-Unterstützungsfonds für Beherbergungsbetriebe Link zur Förderung

Gegenstand dieser Förderung ist der teilweise Ersatz der durch Covid-19-Maßnahmen (direkt oder indirekt) verursachten Nächtigungsrückgänge von mindestens 40 % im Zeitraum vom 01.04. bis 30.06.2020 im Vergleich zu diesem Zeitraum des Vorjahres.

Anspruchsberechtigt sind Beherbergungsbetriebe,

  • deren Betriebsstandort in Tirol liegt und mit dem Hauptwohnsitz des Betriebsinhabers ident ist,
  • deren Jahresumsatz in einem der vergangenen drei Steuerjahre höher als € 20.000,- war und
  • durch Covid-19-Maßnahmen (direkt oder indirekt) verursachte Nächtigungsrückgänge von mindestens 40 % im Zeitraum vom 01.04. bis 30.06.2020 im Vergleich zu diesem Zeitraum des Vorjahres zu verzeichnen haben.

Nicht förderbar sind Beherbergungsbetriebe,

  • die Anspruch auf eine Unterstützung aus dem Härtefallfonds des Bundes oder aus dem Fixkostenzuschuss des Bundes haben. Mögliche Bundesförderungen sind daher vorrangig in Anspruch zu nehmen.
  • über die in den letzten fünf Jahren vor der Antragstellung eine rechtskräftige Finanzstrafe (ausgenommen Finanzordnungswidrigkeiten) oder entsprechende Verbandsgeldbuße aufgrund von Vorsatz verhängt wurde.

Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Einmalzuschuss gewährt und beträgt € 3.000,-.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Standortagentur Tirol
Ing.-Etzel-Str. 17
6020 Innsbruck
+43 512 576262
office@standort-tirol.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 27.03.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Rechtsgrundlage

Rahmenrichtlinie der Wirtschaftsförderung des Landes Tirol für die Vergabe von Förderungen und für die Förderungsabwicklung; Richtlinie Tiroler Corona-Unterstützungsfonds für Beherbungsbetriebe. Bei dieser Förderung handelt es sich um eine De-minimis-Beihilfe lt. Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 der Kommission vom 18. Dezember 2013 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minimis-Beihilfen (ABl. L 352 vom 24.12.2013, S. 1 ff)), in Verbindung mit Verordnung (EU) Nr. 2020/972 vom 2.7.2020 (ABl. L 215 vom 07.07.2020, S. 3 ff).
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

3 Mio. Euro

Referenznummer

1050855