Diese Förderung ist bereits ausgelaufen.
Gegenstand dieser Förderung ist der teilweise Ersatz der durch Covid-19-Maßnahmen (direkt oder indirekt) verursachten Nächtigungsrückgänge von mindestens 40 % im Zeitraum vom 01.04. bis 30.06.2020 im Vergleich zu diesem Zeitraum des Vorjahres.
Anspruchsberechtigt sind Beherbergungsbetriebe,
- deren Betriebsstandort in Tirol liegt und mit dem Hauptwohnsitz des Betriebsinhabers ident ist,
- deren Jahresumsatz in einem der vergangenen drei Steuerjahre höher als € 20.000,- war und
- durch Covid-19-Maßnahmen (direkt oder indirekt) verursachte Nächtigungsrückgänge von mindestens 40 % im Zeitraum vom 01.04. bis 30.06.2020 im Vergleich zu diesem Zeitraum des Vorjahres zu verzeichnen haben.
Nicht förderbar sind Beherbergungsbetriebe,
- die Anspruch auf eine Unterstützung aus dem Härtefallfonds des Bundes oder aus dem Fixkostenzuschuss des Bundes haben. Mögliche Bundesförderungen sind daher vorrangig in Anspruch zu nehmen.
- über die in den letzten fünf Jahren vor der Antragstellung eine rechtskräftige Finanzstrafe (ausgenommen Finanzordnungswidrigkeiten) oder entsprechende Verbandsgeldbuße aufgrund von Vorsatz verhängt wurde.
Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Einmalzuschuss gewährt und beträgt € 3.000,-.