COVID-19 - Lockdown Kompensation für Selbstständige Künstlerinnen und Künstler Link zur Förderung

Bei der Lockdownkompensation handelt es sich um eine Einmalzahlung iHv 2.000 Euro für die Monate November und Dezember 2020, die zusätzlich zur Beihilfe aus der Überbrückungsfinanzierung ausbezahlt wird. Für die Monate Jänner und Februar 2021 kann eine weitere Einmalzahlung iHv 1.000 Euro beantragt werden. Sie können auch jenen selbständigen Künstlerinnen und Künstlern zukommen, die Leistungen nur vom Härtefallfonds (Abwicklung durch die Wirtschaftskammer) beziehen. Es sind dafür die gleichen Voraussetzungen wie für die Beihilfe aus der Überbrückungsfinanzierung zu erfüllen.

Leistungen aus dem Härtefallfonds (Wirtschaftskammer) werden nicht auf die Lockdownkompensation angerechnet.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Sozialversicherung der Selbstständigen
https://www.svs.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 27.03.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Rechtsgrundlage

RICHTLINIE FÜR DIE GEWÄHRUNG VON ÜBERBRÜCKUNGSFINANZIERUNGEN IM RAHMEN DES BUNDESGESETZES ÜBER DIE ERRICHTUNG EINES FONDS FÜR EINE ÜBERBRÜCKUNGSFINANZIERUNG FÜR SELBSTÄNDIGE KÜNSTLERINNEN UND KÜNSTLER
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht bekannt

Wirkungsziele

Nachhaltige Verankerung von zeitgenössischer Kunst in der Gesellschaft sowie Gewährleistung stabiler Rahmenbedingungen für Kunstschaffende.

Referenznummer

1050731