Diese Förderung ist bereits ausgelaufen.
Bei der Lockdownkompensation handelt es sich um eine Einmalzahlung iHv 2.000 Euro für die Monate November und Dezember 2020, die zusätzlich zur Beihilfe aus der Überbrückungsfinanzierung ausbezahlt wird. Für die Monate Jänner und Februar 2021 kann eine weitere Einmalzahlung iHv 1.000 Euro beantragt werden. Sie können auch jenen selbständigen Künstlerinnen und Künstlern zukommen, die Leistungen nur vom Härtefallfonds (Abwicklung durch die Wirtschaftskammer) beziehen. Es sind dafür die gleichen Voraussetzungen wie für die Beihilfe aus der Überbrückungsfinanzierung zu erfüllen.
Leistungen aus dem Härtefallfonds (Wirtschaftskammer) werden nicht auf die Lockdownkompensation angerechnet.