Diese Förderung ist bereits ausgelaufen.
Mit neuerlichem Anstieg der Fallzahlen aus der COVID-19-Krise und den damit verbundenen Maßnahmen seit Oktober 2020 sind wiederum extreme Rückgänge der KundInnen im öffentlichen Verkehr zu verzeichnen. Dies bedeutet, dass eigenwirtschaftlich erbrachte Leistungen (das sind jene Leistungen, die ausschließlich aus Tariferlösen finanziert werden können) durch die Verkehrsunternehmen zurückgenommen werden müssen.
Seitens der öffentlichen Hand ist sicher zu stellen, dass Personen, die in systemerhaltenden Berufen tätig sind und weiterhin ihre Dienstverrichtung vor Ort zu erfüllen haben (Personen in medizinischen Berufen, Sicherheits- und Notfallsdienste, Personen im Lebensmittelhandel und Geschäften des täglichen Bedarfs) und die auf die Benützung öffentlicher Verkehrsmittel angewiesen sind, weiterhin ein Verkehrsangebot zur Verfügung haben. Weiters ist aufgrund der Abstandsregeln im öffentlichen Raum mehr Sitzplatzangebot zur Verfügung zu stellen, als bei einer rein wirtschaftlichen und verkehrsplanerischen Betrachtung notwendig wäre.
Aufgrund der drohenden Unterbrechung der systemerhaltenden notwendigen Verkehrsleistungen ist die Bestellung von eigenwirtschaftlich erbrachten Verkehr unumgänglich notwendig. Dazu bedarf es nunmehr einer Mitfinanzierung durch die öffentliche Hand.
Der konkrete Bestellvorgang erfolgt im Rahmen von Verkehrsdiensteverträgen, abgeschlossen jeweils zwischen der Schieneninfrastruktur-Dienstleistungsgesellschaft mbH (SCHIG mbH) und dem betreffenden Eisenbahnverkehrsunternehmen. Darin werden (unter Berücksichtigung der vorliegenden Gegebenheiten im Rahmen der COVID-19-Krise) bedarfsgerechte Schienenpersonenverkehrsdienste vereinbart und abgegolten. Die Bestellung erfolgt auf Grundlage der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007.
Anm.: Auf Grund der im März 2020 angeordneten COVID-19-Maßnahmen wurde bereits ab 08.04.2020 eine Notbeauftragung für Verkehrsunternehmen auf Grundlage der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 bis 07.10.2020 durchgeführt.