COVID-19: Leistungen im Schienenpersonenverkehr II Link zur Förderung

Mit neuerlichem Anstieg der Fallzahlen aus der COVID-19-Krise und den damit verbundenen Maßnahmen seit Oktober 2020 sind wiederum extreme Rückgänge der KundInnen im öffentlichen Verkehr zu verzeichnen. Dies bedeutet, dass eigenwirtschaftlich erbrachte Leistungen (das sind jene Leistungen, die ausschließlich aus Tariferlösen finanziert werden können) durch die Verkehrsunternehmen zurückgenommen werden müssen.

Seitens der öffentlichen Hand ist sicher zu stellen, dass Personen, die in systemerhaltenden Berufen tätig sind und weiterhin ihre Dienstverrichtung vor Ort zu erfüllen haben (Personen in medizinischen Berufen, Sicherheits- und Notfallsdienste, Personen im Lebensmittelhandel und Geschäften des täglichen Bedarfs) und die auf die Benützung öffentlicher Verkehrsmittel angewiesen sind, weiterhin ein Verkehrsangebot zur Verfügung haben. Weiters ist aufgrund der Abstandsregeln im öffentlichen Raum mehr Sitzplatzangebot zur Verfügung zu stellen, als bei einer rein wirtschaftlichen und verkehrsplanerischen Betrachtung notwendig wäre.

Aufgrund der drohenden Unterbrechung der systemerhaltenden notwendigen Verkehrsleistungen ist die Bestellung von eigenwirtschaftlich erbrachten Verkehr unumgänglich notwendig. Dazu bedarf es nunmehr einer Mitfinanzierung durch die öffentliche Hand.

Der konkrete Bestellvorgang erfolgt im Rahmen von Verkehrsdiensteverträgen, abgeschlossen jeweils zwischen der Schieneninfrastruktur-Dienstleistungsgesellschaft mbH (SCHIG mbH) und dem betreffenden Eisenbahnverkehrsunternehmen. Darin werden (unter Berücksichtigung der vorliegenden Gegebenheiten im Rahmen der COVID-19-Krise) bedarfsgerechte Schienenpersonenverkehrsdienste vereinbart und abgegolten. Die Bestellung erfolgt auf Grundlage der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007.

Anm.: Auf Grund der im März 2020 angeordneten COVID-19-Maßnahmen wurde bereits ab 08.04.2020 eine Notbeauftragung für Verkehrsunternehmen auf Grundlage der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 bis 07.10.2020 durchgeführt.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Schieneninfrastruktur-Dienstleistungsgesellschaft mbH SCHIG
http://www.schig.com

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 27.03.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Rechtsgrundlage

§ 7 ÖPNRV-G 1999
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

COVID-19 - übrige Leistungen

Budgetiertes Volumen

44,69 Mio. Euro

Wirkungsziele

Abferderung der Auswirkungen der COVID-19 Maßnahmen im öffentlichen Verkehr
  • Förderung richtet sich an Erbringer von Sachleistungen

Referenznummer

1050715