COVID-19 Befristete Eröffnung zusätzlicher Betreuungsstellen für Asylwerber Link zur Förderung

Aufgrund der COVID-19- Pandemie ist es erforderlich, stillgelegte Bundesbetreuungseinrichtungen für Asylwerber/innen zu öffnen, um im Falle von Verdachts- oder Krankheitsfällen in bestehenden Einrichtungen, die Versorgung von Asylwerbern weiter gewährleisten zu können.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Bundesministerium für Inneres, Abteilung V/B/9, Grundversorgung
Herrengasse 7, 1010 Wien
01/53126/5392
BMI-V-B-9-b@bmi.gv.at

Rechtsgrundlage

Grundversorgungsgesetz (GVG-B)

Leistungsart

COVID-19 - übrige Leistungen

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht bekannt

Wirkungsziele

Sicherstellung eines geordneten, rechtsstaatlichen Vollzugs und eines qualitativ hochwertigen Managements in den Bereichen Asyl und Fremdenwesen, um auch insbesondere für vulnerable Personengruppen aus Krisengebieten wie Frauen und Minder-jährige entsprechenden Schutz gewährleisteten zu können.

Referenznummer

1050632