Diese Förderung ist bereits ausgelaufen.
Aufgrund der COVID-19- Pandemie ist es erforderlich, stillgelegte Bundesbetreuungseinrichtungen für Asylwerber/innen zu öffnen, um im Falle von Verdachts- oder Krankheitsfällen in bestehenden Einrichtungen, die Versorgung von Asylwerbern weiter gewährleisten zu können.