COVID-19 Bildungsbonus Link zur Förderung

  • Der Bildungsbonus gebührt in der Höhe von € 4,- täglich während der Teilnahme an Schulungsmaßnahmen des AMS, die im Zeitraum ab 1. Oktober 2020 bis Ende Dezember 2022 beginnen und mindestens vier Monate dauern.
  • Damit werden die schulungsbedingten Mehraufwendungen, die durch die Teilnahme an einer zweckmäßigen, länger dauernden Maßnahme entstehen, teilweise abgegolten. Wenn bereits eine Zuschussleistung in größerer Höhe vom Träger der (Schulungs-)Einrichtung gewährt wird, besteht kein Anspruch auf den Bildungsbonus.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Arbeitsmarktservice
https://www.ams.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 27.03.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Rechtsgrundlage

§ 20 Abs. 7 Arbeitslosenversicherungsgesetz (AlVG)

Leistungsart

Sozialversicherungsleistungen, Ruhe- und Versorgungsbezüge

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht begrenzt

Wirkungsziele

Erhöhung der Erwerbsbeteiligung und Senkung der Arbeitslosigkeit

Referenznummer

1050590