COVID-19 Lohnförderungen für Menschen mit Behinderungen Link zur Förderung

  • Da aufgrund der aktuellen Entwicklungen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie davon auszugehen ist, dass die Auswirkungen Menschen mit Behinderungen in besonderem Ausmaß treffen, werden - um diesen Personenkreis bestmöglich und gezielt zu unterstützen - die bestehenden Lohnförderungen des Sozialministeriumservice zum Zweck der Sicherung bestehender Arbeitsplätze von Menschen mit Behinderungen aufgestockt und erweitert.
  • Ziel ist, den von der derzeitigen Situation betroffenen Unternehmen mit der Zurverfügungstellung eines zusätzlichen unbürokratischen Förderungsangebots einen zusätzlichen Anreiz zur (Weiter-)Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen anzubieten.
  • Zum Zweck der Sicherung bestehender Arbeitsplätze von Menschen mit Behinderungen sollen Unternehmerinnen und Unternehmer zeitlich begrenzt zusätzliche folgende Unterstützung erhalten können.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Sozialministeriumservice
Babenbergerstraße 5, 1010 Wien
01/58831-0
post@sozialministeriumservice.at
https://www.sozialministeriumservice.at//

Rechtsgrundlage

Diese Richtlinie basiert auf § 6 Abs. 3 Behinderteneinstellungsgesetz (BEinstG), BGBl. I Nr. 22/1970 sowie auf der Rahmenrichtlinie „Berufliche Teilhabe“ des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz in der jeweils geltenden Fassung.
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

12 Mio. Euro

Wirkungsziele

Sicherung bestehender Arbeitsplätze von Menschen mit Behinderungen während Covid 19

Referenznummer

1050582