Antragsberechtigt sind Sportvereine, die
- ihren Vereinssitz in Niederösterreich haben und
- Mitglieder bei anerkannten NÖ Sportfachverbänden sind und
- einen Spielbetrieb für die Saison 2020/2021 beim zuständigen NÖ Sportfachverband angemeldet haben und
- wettkampforientierte Nachwuchsarbeit betreiben (eigenständiger Meisterschaftsbetrieb für Kinder und Jugendliche oder Trägerverein einer Spielgemeinschaft im Nachwuchs) und
- Einnahmen aus dem Ticketverkauf im Kalenderjahr 2019 hatten und
- mindestens ein Heimspiel in der Allgemeinen Klasse aufgrund regionaler behördlicher Coronamaßnahmen ohne Zuschauer bestritten haben und
- einen Antrag auf Bundesförderung aus dem „Non-Profit-Organisationen Unterstützungsfonds“ eingebracht haben, vgl. https://npo-fonds.at.
In begründeten Ausnahmefällen kann von der Mitgliedschaft bei einem anerkannten NÖ Sportfachverband und Anmeldung bei dessen Spielbetrieb sowie von einem Nachweis der Förderbeantragung beim „Non-Profit-Organisationen Unterstützungsfonds“ abgesehen werden.
Nicht unter Einnahmen aus dem Ticketverkauf fallen insbesondere:
- Einnahmen aus Spenden
- Einnahmen aus Losverkäufen
- Einnahmen aus Matchpatronanzen
- Einnahmen aus Sponsorings
- Einnahmen aus Mitgliedsbeiträgen
- Einnahmen aus Kantinenbetrieb
Sportvereine, die über die österreichweiten Ligen der olympischen Mannschaftssportarten eine Förderung gemäß Förderprogramm für eine COVID-19 Sonderförderung gemäß § 14 BSFG 2017- Sportligen COVID-19 Fonds des Bundes beantragen können, sind von der COVID-19 Förderung Spielbetrieb von Sportvereinen des Landes Niederösterreich ausgenommen.
Dies betrifft NÖ Sportvereine insbesondere folgender Ligen:
- Tipico Fußball Bundesliga
- HPYBET Fußball Bundesliga
- Bet-at-home Eishockey Liga
- Alps Hockey League
- Österreichische Handball Spusu Liga
- DenizBank AG Volley League Men
- Österreichische bet-at-home Basketball Superliga
- Österreichische Hockey Liga
Ein Antrag auf Förderung kann bei der Förderstelle ab 01. November 2020 bis 31. März 2021 eingebracht werden. Hinsichtlich der Abrechnungssystematik und Auszahlung vgl. „Kosten und Zahlungen“.
Der Antrag auf Förderung ist bei der Förderstelle grundsätzlich im elektronischen Weg einzubringen und hat jedenfalls zu enthalten:
- Ausgefüllter schriftlicher Antrag unter Verwendung des aktuell vorgegebenen Antragsformulars „COVID-19 Förderung Spielbetrieb von Sportvereinen“ (vgl. Website der Förderstelle)
- Ausgefüllte schriftliche Beilage unter Verwendung des aktuell vorgegebenen Beilagenmusters „Förderbare Heimspiele“ in den Monaten Oktober, November und Dezember 2020 (vgl. Website der Förderstelle)
- Bestätigung der Förderbeantragung beim „Non-Profit-Organisationen Unterstützungsfonds“ des Bundes (Förderbewilligung oder -ablehnung)