COVID-19 Förderung Spielbetrieb von Sportvereinen Link zur Förderung

Gegenstand der Förderung ist die anteilige finanzielle Unterstützung der Kosten für Heimspiele in der Allgemeinen Klasse, die aufgrund regionaler behördlicher Coronamaßnahmen im Zeitraum 05. Oktober bis 31. Dezember 2020 ohne Zuschauer stattfinden müssen.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Sport
Landhausplatz 1, Haus 13, 3109 St. Pölten
02742/9005 - 12597
post.wst5@noel.gv.at
http://www.noe.gv.at/noe/Sport/Kontakte_Sport.html

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 08.04.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.
  • Die Abrechnung und Auszahlung der Förderung erfolgt im Nachhinein und setzt die Antragstellung sowie die Erbringung der Nachweise gemäß Punkt (15) voraus. Der Nachweis der förderbaren Heimspiele in den Monaten Oktober, November und Dezember 2020 kann für alle drei Monate gesamt (z.B. für Oktober, November und Dezember 2020, frühestens am 01. Jänner 2021) oder monatsweise (z.B. für Oktober 2020 frühestens am 01. November 2020 und für November 2020 frühestens am 01. Dezember 2020) erbracht werden.
  • Im Fall von monatsweisen Abrechnungen können nur Teilauszahlungen erfolgen.

Bei Bedarf können von der Förderstelle Detailinformationen eingeholt und stichprobenartige Kontrollen zur Prüfung der Nachweise durchgeführt werden.

Rechtsgrundlage

NÖ Sportgesetz, LGBl. 5710-9; Allgemeine Richtlinie des Landes Niederösterreich für Sportförderungen; Spezielle Richtlinie des Landes Niederösterreich für die COVID-19 Förderung Spielbetrieb von Sportvereinen
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht bekannt

Referenznummer

1050541