Diese Förderung ist bereits ausgelaufen.
Zur Wiederherstellung des Vertrauens der in- und ausländischen Gäste in das Urlaubsland Österreich hat der Bund, vertreten durch das Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus (BMLRT) im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Finanzen (BMF), eine Förderung geschaffen, durch die sich Beschäftigte im Tourismus freiwillig regelmäßig auf den Erreger SARS-CoV-2 testen lassen konnten. Die Förderung erfolgte durch eine Individualförderung der einzelnen im gewerblichen Beherbergungsbetrieb Beschäftigten bzw. der in diesen Betrieben gesetzlich zulässig tätigen Personen (siehe auch ID 1049733).
Für die Umsetzung der Förderung sind begleitende Maßnahmen - wie etwa die Beauftragung der Abwicklungsstelle sowie die Beiziehung externer Expertise zur Projektbegleitung - erforderlich, die mit gegenständlichem Leistungsangebot erfasst werden.