COVID-19 Förderung von SARS-CoV-2-Tests im Tourismus - Administration und begleitende Maßnahmen Link zur Förderung

Zur Wiederherstellung des Vertrauens der in- und ausländischen Gäste in das Urlaubsland Österreich hat der Bund, vertreten durch das Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus (BMLRT) im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Finanzen (BMF), eine Förderung geschaffen, durch die sich Beschäftigte im Tourismus freiwillig regelmäßig auf den Erreger SARS-CoV-2 testen lassen konnten. Die Förderung erfolgte durch eine Individualförderung der einzelnen im gewerblichen Beherbergungsbetrieb Beschäftigten bzw. der in diesen Betrieben gesetzlich zulässig tätigen Personen (siehe auch ID 1049733).

Für die Umsetzung der Förderung sind begleitende Maßnahmen - wie etwa die Beauftragung der Abwicklungsstelle sowie die Beiziehung externer Expertise zur Projektbegleitung - erforderlich, die mit gegenständlichem Leistungsangebot erfasst werden.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft - Abteilung VIII/4 - Tourismus-Förderungen
Stubenring 1, 1010 Wien
abt-84@bmaw.gv.at

Rechtsgrundlage

Insbesondere kommt das Bundesgesetz über die Vergabe von Aufträgen (Bundesvergabegesetz 2018 – BVergG 2018) zur Anwendung.

Leistungsart

COVID-19 - übrige Leistungen

Budgetiertes Volumen

4,668 Mio. Euro

Wirkungsziele

Stärkung und qualitative Weiterentwicklung des Tourismusstandortes Österreich

Referenznummer

1050533