COVID-19 - Konsolidierungskredite - Zinsenzuschuss Link zur Förderung

Durch die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie und der damit verbundenen Einkommensverluste sind land- und forstwirtschaftliche Betriebe unverschuldet in eine wirtschaftliche Notlage geraten. Als Unterstützung wird eine außerordentliche Stundung von maximal zwei Tilgungsraten von Konsolidierungskrediten angeboten. Da die Zinsen für die Kredite weiterhin laufen, werden Zinsenzuschüsse auch für den Zeitraum der Stundung gewährt. Die Laufzeit der betroffenen Konsolidierungskredite wird entweder verlängert oder unter Erhöhung der ausständigen Kreditraten beibehalten. 

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus, Abteilung II/8
Stubenring 1 1010 Wien

171100606830
karl.weingartner@bmlrt.gv.at
http://www.bmlrt.gv.at

Amt der Burgenländischen Landesregierung
0 57 600 0

Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 10 - Land- und Forstwirtschaft, ländlicher Raum
050 536-22132

Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Abteilung 10 Land- und Forstwirtschaft
0316 877-4158

Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Landwirtschaftsförderung, LF 3
02742/9005 - 0

Stadt Wien - Magistratsabteilung 58 - Wasserrecht
01 4000

L4AL-Landwirtschaftliche-Foerderungen
0732 77 20-0

Amt der Salzburger Landesregierung, Abteilung 4: Lebensgrundlagen und Energie, Referat 4/07: Agrarwirtschaft, Bodenschutz und Almen
0662 8042-0

Amt der Vorarlberger Landesregierung - Abteilung Allgemeine Wirtschaftsangelegenheiten (VIa)
05574 511 0

Land Tirol, Abteilung Agrarwirtschaft
0512 5080

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 08.04.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Einheitliche externe Informationsseiten existieren nicht.

Die Beantragung ist kostenlos.

Rechtsgrundlage

Sonderrichtlinie der Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus zur Förderung der Land- und Forstwirtschaft aus nationalen Mitteln, GZ BMLFUW-LE.1.1.12/0066-II/8/2015 Änderung: GZ BMNT-LE.1.1.12/0065-II/8/2019, Punkt 10.7.7.1
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht bekannt

Wirkungsziele

Stärkung des Schutzes der Bevölkerung und der Lebensräume vor den Naturgefahren Hochwasser, Lawinen, Muren, Steinschlag und Hangrutschungen

Referenznummer

1050517