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Die Untersuchungen zur Feststellung des Erregers SARS-CoV-2 können in staatlichen Untersuchungsanstalten vorgenommen werden.
Im Rahmen dieser Leistung werden den Ländern die Kosten für die Untersuchungen in staatlichen Untersuchungsanstalten durch den Bund ersetzt.
Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Sektion I 1010 Wien, Stubenring 1 01/71100-866397 https://www.sozialministerium.at/