COVID-19 - Kostenersatz für Covid-19-Testungen von 24-Stunden-Betreuungskräften Link zur Förderung

Um die Ausbreitung der Sars-CoV-2-Infektion möglichst zu verhindern, sollen vor allem Personen, die aufgrund  beruflicher Kontakte einem hohen Ansteckungsrisiko ausgesetzt sind oder bei denen ein vermehrtes Risiko der Übertragung auf Risikogruppen besteht, verstärkt getestet werden. Zu diesem Zweck wurden ab März 2020 auch Testungen von 24-Stunden-BetreuerInnen privat organisiert und die Kosten hierfür (teilweise) von den betreuungsbedürftigen Personen bzw. ihren Angehörigen übernommen. Diese Kosten sollen den Angehörigen bzw. betreuungsbedürftigen Personen ersetzt werden.

Die Abwicklung und Auszahlung dieser Förderung erfolgt im Auftrag des Landes OÖ über die Wirtschaftskammer OÖ. Das Land OÖ vergütet der Wirtschaftskammer OÖ in weiterer Folge die dafür anfallenden Kosten.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Oberösterreichischen Landesregierung, Direktion Soziales und Gesundheit, Abteilung Soziales
Bahnhofplatz 1
4021 Linz
0732-7720-15221
So.Post@ooe.gv.at
http://www.land-oberoesterreich.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 08.04.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.
  • Die Beantragung ist mit keinen Gebühren oder sonstigen Kosten verbunden.
  • Die Auszahlung der Förderung erfolgt nach Vorlage aller gemäß Förderungsvereinbarung einzubringenden Unterlagen.
  • Prüfung der Kostenaufstellung

Rechtsgrundlage

Allgemeine Förderungsrichtlinien des Landes OÖ idgF
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

3,1 Mio. Euro
  • Förderung richtet sich an Erbringer von Sachleistungen

Referenznummer

1050079