COVID-19 - Sonderförderung für Sportvereine Link zur Förderung

Ziel der gegenständlichen Förderung ist die Abmilderung der finanziellen Folgen der durch die Covid-Krise entstandenen Verluste und entgangenen Einkünfte von Oö. Sportvereinen. Berücksichtigt werden alle Verluste und entgangenen Einkünfte ab 15. März 2020.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Oö. Landesregierung Direktion Kultur und Gesellschaft Abteilung Gesellschaft
Amt der Oö. Landesregierung
Direktion Kultur und Gesellschaft
Abteilung Gesellschaft
Bahnhofplatz 1
4021 Linz
+43732772015501
geft.post@ooe.gv.at

Um rasche Hilfestellung zu gewährleisten, erfolgt eine Teilzahlung zur gegenständlichen Förderung möglichst schnell. Die Endauszahlung wird nach Vorlage der Endabrechnung sowie der erforderlichen Unterlagen vorgenommen.

Die Leistungskontrolle erfolgt auf Basis der übermittelten Unterlagen.

Rechtsgrundlage

Allgemeinen Förderungsrichtlinien des Landes OÖ idgF
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht bekannt

Referenznummer

1050046