COVID-19 Zinsenzuschuss Überbrückungsfinanzierung Link zur Förderung

Das Land Salzburg gewährt für die von der ÖHT behafteten Kredite zur Überbrückungsfinanzierung die anfallenden Zinsen in Form eines Zuschusses.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Salzburger Landesregierung
wirtschaft@salzburg.gv.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 27.03.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Max. Zuschuss 3 % vom Kreditbetrag

Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt über die Hausbank in jährlichen Beträgen, beginnend ab Sept. 2020.

Bankbestätigung

Rechtsgrundlage

Richtlinie der Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus für die Übernahme von Haftungen für die Tourismus- und Freizeitwirtschaft 2014-2020; Allgemeine Förderungsrichtlinie des Landes Salzburg vom 1.7.2020
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Anschlussförderung

Übernahme von Haftungen für die Tourismus- und Freizeitwirtschaft 2014-2020 (Haftungen bis 80 % auf Basis von De-minimis)

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

3 Mio. Euro

Referenznummer

1050038