Förderung der staatsbürgerlichen Bildungsarbeit in Wien ("Akademieförderung") Link zur Förderung

Die Stadt Wien fördert die Bildungsarbeit der Parteien inklusive der internationalen Bildungsarbeit durch Zuwendungen an gemeinnützige Rechtsträger. In den Wiener Gemeinderat gewählte Parteien können je einen Rechtsträger als Förderwerber bezeichnen.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Stadt Wien - Finanzwesen (MA 5)
Ebendorferstraße 2
1010 Wien
+43 1 4000 86528
foerderungen@ma05.wien.gv.at
https://www.wien.gv.at/finanzen/

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 27.03.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.
  • Der Rechtsträger hat bis spätestens 30. Juni jeden Jahres dem Stadtrechnungshof einen Prüfbericht über die Verwendung der im vergangenen Jahr erhaltenen Förderungsmittel vorzulegen.
  • Verfügt ein geförderter Rechtsträger über Zuwendungen von dritter Seite oder sonstige Einnahmen, so ist darüber eine gesonderte Verrechnung zu führen.
  • Gesetzwidrig verwendete Förderungsmittel werden zurückverlangt.

Rechtsgrundlage

Beschluss des Wiener Landtages vom 10.10.2023, LGB/Nr. 27 vom 13.11.2023
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1050020