COVID-19 Investitionsprämie für Unternehmen Link zur Förderung

Das gegenständliche Förderungsprogramm richtet sich an alle Unternehmen, die Neuinvestitionen in das abnutzbare Anlagevermögen durchführen, unabhängig von deren Gründungsdatum, Größe und Branche. Damit sollen weitreichende Investitions-, Wachstums- und Beschäftigungsimpulse gesetzt werden.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Austria Wirschaftsservice
Walcherstraße 11a
01-501-75/276
m.dexinger@aws.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 27.03.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.
  • Der Zuschuss wird nach Vorlage der Abrechnung und durchgeführter Prüfung durch die aws ausbezahlt.
  • Die Auszahlung erfolgt als Einmalzahlung und erfordert eine inländische Kontoverbindung der Förderungsnehmerin bzw. des Förderungsnehmers.
  • Unternehmen mit einem Investitionsvolumen von mehr als EUR 20 Mio. (exkl. USt.) können bei Nachweis der Durchführung von zumindest der Hälfte des förderbaren Investitionsvolumens eine Zwischenauszahlung beantragen.
  • Die Bedingungen für die Endabrechnung gelten analog.
  • Eine Endabrechnung ist in jedem Fall erforderlich.
  • Alle eingereichten Anträge werden von Seiten der aws automatisiert verarbeitet
  • Alle eingereichten Anträge werden von Seiten der aws auf Vollständigkeit geprüft
  • Alle eingereichten Abrechnungen werden automatisationsunterstützt auf Vollständigkeit und Plausibilität überprüft
  • Im Zuge der eingereichten Abrechnungen können u.a. die Antragsberechtigung und die Förderungsfähigkeit und richtlinienkonforme Durchführung der Investition von der aws überprüft werden

Rechtsgrundlage

InvPrG, BGBl. I. Nr. 88/2020 idgF § 3 Abs. 1 Z 6 Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. I Nr. 400/1988 in der geltenden Fassung. Subsidiär gelten auch die Allgemeinen Rahmenrichtlinien für die Gewährung von Förderungen aus Bundesmitteln, soweit diese mit der Eigenart der Förderung vereinbar sind (ARR 2014, BGBl. II Nr. 208/2014 idgF)
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

7.800 Mio. Euro

Wirkungsziele

Förderung aller Investitionen, die von österreichischen Unternehmen im Zeitraum 1.8.2020 bis 28.2.2023 bzw. bei Investitionen ab 20 Mio. bis 28.2.2025 getätigt werden.

Referenznummer

1049865