COVID-19 Bildungskarenz plus Link zur Förderung

Mit der zeitlich befristeten Förderaktion „Bildungskarenz Plus“ setzt das Land Salzburg einen weiteren Impuls zur Forcierung der Qualifizierungsmaßnahmen. Durch die Übernahme von bis zu 50% der den Unternehmen erwachsenden Aus- und Weiterbildungskosten für die in Bildungskarenz bzw. Bildungsteilzeit befindlichen Mitarbeiter wird ein Anreiz für die Unternehmen gesetzt, auch in wirtschaftlich schwierigen Zeiten infolge der Covid-19 Pandemie Arbeitskräfte im Unternehmen zu halten und unter attraktiven Konditionen weiterzubilden. Die Mitarbeiter erhalten die Möglichkeit, sich weiter- und höher zu qualifizieren und das gewonnene Wissen in das Unternehmen einzubringen.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Salzburger Landesregierung, Abteilung 1: Wirtschaft, Tourismus und Gemeinden, Referat 1/01: Regionalentwicklung und EU-Regionalpolitik
wirtschaft@salzburg.gv.at

  • Nachweise über die Zuerkennung der Bildungsmaßnahme und des Weiterbildungsgeldes oder des Bildungsteilzeitgeldes durch das AMS für die betroffenen Arbeitnehmer/innen
  • Anmeldebestätigungen des Bildungsträgers und, sofern bereits vorhanden, Nachweise über die Bezahlung der Kosten der Bildungsmaßnahme, lautend auf den Förderungswerber

Rechtsgrundlage

Allgemeine Förderungsrichtlinien des Landes Salzburg; Förderungsrichtlinie (Informationsblatt) Bildungskarenz plus
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Anschlussförderung

Es werden nur Maßnahmen gefördert, für die das AMS Weiterbildungsgeld oder Bildungsteilzeitgeld gewährt hat

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

0,1 Mio. Euro

Referenznummer

1049824