COVID-19 Förderung von Tests auf den Erreger SARS-CoV-2 im Tourismus Link zur Förderung

Zur Wiederherstellung des Vertrauens der in- und ausländischen Gäste in das Urlaubsland Österreich wurden Beschäftigte im Tourismus zwischen Juli 2020 und März 2022 durch eine Förderung motiviert, sich freiwillig regelmäßig auf den Erreger SARS-CoV-2 testen zu lassen. 

Vor dem Hintergrund der Änderungen in der österreichischen Teststrategie läuft das Testangebot „Sichere Gastfreundschaft“ mit 31. März 2022 aus. Vor diesem Hintergrund sind beginnend mit 21. März 2022 keine Neuanmeldungen mehr für das Testangebot „Sichere Gastfreundschaft“ möglich. Gleichzeitig ist der 31. März 2022 das letztmögliche Datum für die Durchführung einer geförderten Testung.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus
Stubenring 1, 1010-Wien
01 71100-605921
abt-v4@bmlrt.gv.at

Buchhaltungsagentur des Bundes
Dresdner Straße 89
testangebot-tourismus@bhag.gv.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 27.03.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Der Zuschuss wurde für den Zeitraum 1. Juli 2020 bis einschließlich 30. April 2021 in der maximalen Höhe von EUR 85,00 pro Inanspruchnahme der förderbaren Leistung gewährt. Zwischen 1. Mai 2021 und 31. Oktober 2021 betrug der Zuschuss maximal EUR 57,00 pro Inanspruchnahme der förderbaren Leistung. Zwischen 1. November 2021 und 31. März 2022 lag dieser Betrag bei maximal EUR 44,00.

Die Abrechnung aller Leistungen im Zusammenhang mit der Testung erfolgt direkt zwischen den jeweiligen Laboreinrichtungen und dem Bund. Weder die Beschäftigten, noch die Betriebe bzw. der Tourismusverband müssen eine Zahlung für die Testung vorstrecken oder vornehmen.

Rechtsgrundlage

Sonderrichtlinie zur Förderung von Tests auf den Erreger SARS-CoV-2 im Tourismus in der Sommersaison 2020
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

179 Mio. Euro

Wirkungsziele

Stärkung und qualitative Weiterentwicklung des Tourismusstandortes Österreich
  • Verkürzter Zahlungsweg
    ST: Fördervertrag wird zwischen Privatperson und Förderungsgeber abgeschlossen. In der Einverständniserklärung wird der Förderungsgeber ermächtigt, den Zuschuss direkt an das den Test durchführende Labor auszuzahlen, nachdem von diesem eine ordnungsgemäße Abrechnung vorgelegt wurde. Die Abrechnung der Förderung für Abstrichnahme, Aufbereitung der Proben, Durchführung des Tests, Befundung und Einmeldung der Testergebnisse erfolgt somit direkt zwischen den Laboren und dem Förderungsgeber. Es liegt daher ein verkürzter Zahlungsweg vor und die BHAG meldet als Förderungsempfänger die Privatperson (= den Förderungsnehmer) melden.

Referenznummer

1049733