COVID-19 Kommunale Investitionen - Öffentlicher Verkehr Link zur Förderung

  • Der Bund stellt zur teilweisen Deckung der Aufwendungen der Gemeinden und Projektträger aus Mitteln des COVID-19 Krisenbewältigungsfonds Zweckzuschüsse zur Verfügung.
  • Im Rahmen dieser Maßnahme wird der öffentliche Verkehr (ohne Fahrzeuginvestitionen) gefördert.
  • Ziel ist es, kommunale Investitionsprogramme in den Gemeinden im Sinne der Regionalität zu unterstützen. Zu diesem Zweck gewährt der Bund den Gemeinden Zweckzuschüsse.
  • Der Zweckzuschuss beträgt pro Investitionsprojekt maximal 50 % der Gesamtkosten.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Buchhaltungsagentur des Bundes
Dresdnerstraße 89, 1200 Wien
kip2020@bhag.gv.at

  • Der Bund hat das Recht, den Einsatz sowie die Auswirkung der Zweckzuschüsse einer Evaluierung zu unterziehen und die widmungsgemäße Verwendung der Zweckzuschüsse jederzeit zu überprüfen. Die Gemeinden sind verpflichtet, den Bund dabei zu unterstützen.
  • Dem Bund ist es vorbehalten, Einzelfallüberprüfungen der Investitionen, für die ein Zweckzuschuss gewährt wurde, vorzunehmen und bei widmungswidriger Verwendung des Zweckzuschusses diesen von der Gemeinde zurückzufordern.

Rechtsgrundlage

Kommunalinvestitionsgesetz 2020 - KIG 2020

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht bekannt

Wirkungsziele

Unterstützung der kommunalen Investitionen

Referenznummer

1049394