COVID-19 Kommunale Investitionen - Gebäude im Eigentum der Gemeinde
Österreich
Der Bund stellt zur teilweisen Deckung der Aufwendungen der Gemeinden und Projektträger aus Mitteln des COVID-19 Krisenbewältigungsfonds Zweckzuschüsse zur Verfügung. Im Rahmen dieser Maßnahme wird die Instandhaltung, Sanierung (insbesondere auch thermisch-energetische Sanierung sowie der Umstieg von fossilen auf erneuerbare Energieträger) und Errichtung von Gebäuden im Eigentum der Gemeinde sofern diese nach klimaaktiv Silber-Standard errichtet werden, gefördert. Ziel ist es, kommunale Investitionsprogramme in den Gemeinden im Sinne der Regionalität zu unterstützen. Zu diesem Zweck gewährt der Bund den Gemeinden Zweckzuschüsse. Der Zweckzuschuss beträgt pro Investitionsprojekt maximal 50 % der Gesamtkosten.