Kinderbetreuungsgeld - Partnerschaftsbonus Link zur Förderung

Der Partnerschaftsbonus zum Kinderbetreuungsgeld in Höhe von 500 Euro je Elternteil gebührt jenen Eltern, die sich den Bezug des Kinderbetreuungsgeldes (pauschal oder einkommensabhängig) annähernd gleich aufteilen.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Bundeskanzleramt, Sektion Familie und Jugend
Untere Donaustraße 13 -15
1020 Wien
kbg@bka.gv.at
https://www.bundeskanzleramt.gv.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 27.03.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Bei der Beantragung entstehen keine Kosten.

Rechtsgrundlage

Kinderbetreuungsgeldgesetz, BGBL. I Nr. 103/2001 idgF
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Sozial- und Familienleistungen

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht bekannt

Wirkungsziele

Erleichterung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf
Der Bonus soll eine parterschaftliche Aufteilung des KBG fördern

Referenznummer

1049329