COVID-19 Entschädigung von Umsatzeinbußen für rinder-, schaf- oder ziegenhaltende Betriebe Link zur Förderung

Die Rinder-, Schaf- und Ziegenhaltung im Bundesland Salzburg ist für die flächendeckende Bewirtschaftung von großer Bedeutung. Aufgrund der schlechten Marktsituation und den damit verbundenen Umsatzeinbußen, gewährt das Land Salzburg im Jahr 2020 an alle rinder-, schaf- oder ziegen haltenden Betriebe einen einmaligen Direktzuschuss.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Kammer für Land- und Forstwirtschaft in Salzburg
Schwarzstraße 19, 5020 Salzburg
+43 (0) 662 870 571
office@lk-salzburg.at
https://sbg.lko.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 08.04.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Rechtsgrundlage

§ 18 lit.a Salzburger Landwirtschaftsförderungsgesetz 1975, LGBl. Nr. 16/1975 idgF. iVm der gegenständlichen Richtlinie für die Gewährung eines einmaligen Direktzuschusses für rinder-, schaf- oder ziegenhaltende Betriebe im Bundesland Salzburg
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

3,5 Mio. Euro

Referenznummer

1049246