2020: Antragsberechtigt waren Kultureinrichtungen, Einzelpersonen oder Gruppen, die bereits und jeweils fristgerecht eine Jahres- oder Projektförderung beantragt hatten.
Alle Kultureinrichtungen, die gegenüber der ursprünglich gewährten Förderung einen COVID-bedingten Mehrbedarf verzeichnen, können neuerlich um (Gesamt-)Förderung des Jahresprogramms oder des Projektes ansuchen. Mit der Genehmigung des neuen Antrags erfolgt die Umwidmung der bereits ausbezahlten Fördermittel sowie die eventuelle Gewährung eines Mehrbedarfs.
Verpflichtende Beilagen, ohne die das Ansuchen als nicht eingebracht gilt:
- Genaue Beschreibung des Vorhabens/Jahresprogramms inklusive Darstellung der Abweichungen
- Bericht über gesetzte schadensminimierende Maßnahme
- Detaillierte Kalkulation aller geplanten Einnahmen und Ausgaben: dazu ist ausschließlich die Kalkulationsvorlage des Landes Salzburg zu verwenden.
Die Neuanträge konnten bis spätestens 31. Oktober 2020 eingebracht werden.
2021: Antragsberechtigt sind Kultureinrichtungen, Einzelpersonen oder Gruppen im Rahmen der Beantragung einer Jahres- oder Projektförderung.
Näheres siehe auch: Link.
Weiterführende Informationen zu den Voraussetzungen:
2020: Einreichungen laufend bis 31.10.2020
2021: bei Jahresförderungen bis 30.06.2021, bei Projektförderungen rechtzeitig vor Projektbeginn
Antragsformular und verpflichtende Kalkulationsvorlage: Link
2020:
Antragsformular „Förderansuchen COVID 19“
Verpflichtende Beilagen, ohne die das Ansuchen als nicht eingebracht gilt:
- Genaue Beschreibung des Vorhabens/Jahresprogramms inklusive Darstellung der Abweichungen
- Bericht über gesetzte schadensminimierende Maßnahme
- Detaillierte Kalkulation aller geplanten Einnahmen und Ausgaben: dazu ist ausschließlich die Kalkulationsvorlage des Landes Salzburg zu verwenden.
2021:
Jahres- und Projektförderungen 2021