Förderung des Tierschutzes im Land Salzburg Link zur Förderung

Förderung von:

  • Tierschutzprojekten
  • Tierheimen
  • Tagungen im Bereich des Tierschutzes
  • Herausgabe von Tierschutzzeitschriften
  • Katzenkastration von Fundkatzen
  • Präsentation und Ausstellung von Tieren

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Salzburger Landesregierung, Referat 4/03: Landesveterinärdirektion
0662/8042-3636
veterinaerdirektion@salzburg.gv.at
https://www.salzburg.gv.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 08.04.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Die Zahlung erfolgt direkt vom Land Salzburg an die freiberuflichen Tierärztinnen und Tierärzte bzw. an die Vereine und sonstigen Organisationen.

Rechtsgrundlage

Tierschutzgesetz - TSchG, BGBl I Nr. 118/2004 idgF; Allgemeine Richtlinien für die Gewährung von Förderungsmitteln des Landes Salzburg
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1049212