Folgende Voraussetzungen müssen für den Erhalt der Förderung erfüllt werden:
- Sie sind arbeitslos.
- Die Wiederbeschäftigung beim selben Arbeitgeber innerhalb von 3 Monaten ist nicht förderbar.
Die zu besetzende Stelle muss beim AMS gemeldet sein (ADG).
Es werden vollversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse mit mindestens 20 Wochenstunden gefördert. Nur in Ausnahmefällen sind auch weniger Wochenstunden möglich.
Weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link.