NÖ Wirtschafts- und Tourismusfonds - Investitionsförderung im "NÖ Grenzland" Link zur Förderung

  • Im Rahmen der Investitionsförderung im „Niederösterreichischen Grenzland“ werden Erstinvestitionen in Anlagegüter, in Form eines Kredites unterstützt. Die Höhe des Kredites beträgt maximal 40 % der förderbaren Kosten bis zu einer maximalen Höhe von € 1 Millionen.
  • Voraussetzung ist die Erfüllung der angegebenen Qualitätskriterien, welche von den zuständigen Referenten im Einzelfall geprüft werden.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Wirtschaft, Tourismus und Technologie
A-3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 14

Rechtsgrundlage

Spezielle Richtlinien des Niederösterreichischen Wirtschafts- und Tourismusfonds für die Förderung von Investitionen im Niederösterreichischen Grenzland, Allgemeine Richtlinien des NÖ Wirtschafts- und Tourismusfonds
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1049113