COVID-19 Sonderförderung: Hilfestellung für Mitgliedsvereine des Salzburger Blasmusikverbandes Link zur Förderung

Hilfestellung für Mitgliedsvereine des Salzburger Blasmusikverbandes, die durch die Corona-Pandemie in ihrer wirtschaftlichen Existenz unmittelbar gefährdet sind.

Finanzielles Maßnahmenpaket zur Abfederung eines Teiles bereits entstandener Kosten für Vorhaben des laufenden Jahres.

Entschädigt werden können Projektvorhaben, die durch die Corona-Pandemie abgesagt werden mussten und bei denen bereits angefallene Kosten (z.B. auch Storno oder Rechtsbeistände) nicht durch örtliche oder regionale Unterstützungen gedeckt werden können.

Dies betrifft aber ausschließlich Vereine, die dadurch in eine unmittelbare finanzielle Notlage kommen und die Vereinstätigkeit nicht mehr aufrechterhalten werden kann.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Land Salzburg, Abteilung 2 - Kultur, Bildung, Gesellschaft und Sport
Postfach 527, 5020 Salzburg
+43 664 31 599 45
office@blasmusik-salzburg.at
https://www.salzburg.gv.at/themen/kultur/foerdersparten/volkskultur

Land Salzburg, Abteilung 2 - Kultur, Bildung, Gesellschaft und Sport, Referat 2/03: Volkskultur, kulturelles Erbe und Museen
+43 664 82 892 46
matthaeus.rieger@sbg.ac.at
https://www.salzburg.gv.at/themen/kultur/foerdersparten/volkskultur

Nach positiver Prüfung der eingereichten Unterlagen durch einen Beirat bestehend aus Vertretern des Salzburger Blasmusikverbandes sowie des Referats 20203 werden im September 2020 die entsprechenden Unterstützungsgelder ausbezahlt.

Rechtsgrundlage

Allgemeine Richtlinien der Kunst- und Kulturförderung Abteilung 2 – Kultur, Bildung, Gesellschaft und Sport Richtlinie Finanzielle Hilfestellung des Salzburger Blasmusikverbandes
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht begrenzt

Wirkungsziele

Aufrechterhaltung des Vereinslebens

Referenznummer

1049097