COVID-19 Überbrückungsfonds für selbstständige Künstlerinnen und Künstler Link zur Förderung

Der Fonds verfolgt das Ziel, Künstlerinnen und Künstlern, die durch die Maßnahmen zur Bekämpfung von COVID-19 besonders betroffen sind, eine Unterstützung zukommen zu lassen, da sie zu den Ersten gehört haben, die von diesen Maßnahmen betroffen waren, und die Einschränkungen ihre Verdienstmöglichkeiten besonders lange schmälern werden.

Selbständige Künstlerinnen und Künstler, die bei der Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (SVS) versichert sind, können Zuschüsse aus dem mit € 175 Mio. dotierten Fonds für eine Überbrückungsfinanzierung (für Künstlerinnen und Künstler) beantragen.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Sozialversicherungsanstalt der Selbstsändigen
https://www.svs.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 27.03.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

https://www.svs.at/cdscontent/?contentid=10007.859358&portal=svsportal

Rechtsgrundlage

22. COVID-19 Gesetz
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

175 Mio. Euro

Wirkungsziele

Nachhaltige Verankerung von zeitgenössischer Kunst in der Gesellschaft sowie Gewährleistung stabiler Rahmenbedingungen für Kunstschaffende.

Referenznummer

1048958