COVID-19 Corona-Familienhärteausgleich Link zur Förderung

Es ist uns ein Anliegen Familien, die durch die Corona-Krise unverschuldet in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind, bestmöglich in dieser schweren Zeit zu unterstützen. Daher stellt das Bundesministerium für Arbeit, Familie und Jugend 200 Millionen Euro aus dem Familienlastenausgleichsfonds für den Corona-Familienhärteausgleich zur Verfügung.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Bundeskanzleramt, Sektion Familie und Jugend, Abt. VI/4 - Familienhilfe (Information, Beratung, Förderung, Härteausgleich)
Untere Donaustraße 13-15, 1020 Wien
0800240262

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 27.03.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Rechtsgrundlage

Richtlinien für die CORONA (Covid-19)-Hilfe 2020 aus dem Familienhärteausgleich; § 38a Abs. 6 des Familienlastenausgleichsgesetzes Richtlinien für die CORONA (Covid-19)-Hilfe 2021 aus dem Familienhärteausgleich; § 38a Abs. 6 des Familienlastenausgleichsgesetzes

Leistungsart

Förderungen - Sozial- und Familienleistungen

Budgetiertes Volumen

200 Mio. Euro

Wirkungsziele

Lasten- und Leistungsausgleich zwischen kinderlosen Personen und Eltern mit Unterhaltspflichten

Referenznummer

1048875