COVID-19 Zinsübernahme des Landes Burgenland für ÖHT-Überbrückungskredite Link zur Förderung

Ziel ist es, den Betrieben der Tourismus- und Freizeitwirtschaft durch Übernahme des Zinsendienstes durch das Land Burgenland in Kombination mit der Haftungsübernahme des Bundes für Überbrückungskredite eine kostenfreie bzw. kostengünstige Überbrückungshilfe zu bieten und dadurch die Liquidität trotz Umsatzrückgängen/-ausfällen aufgrund der „Coronavirus-Krise“ bestmöglich aufrecht zu erhalten.

Es werden die Zinsen für die Haftungslaufzeit, max. jedoch € 3.000 pro € 100.000,00 Obligo, zahlbar als Einmalzuschuss nach Genehmigung, übernommen.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Wirtschaft Burgenland GmbH - WiBuG
Marktstraße 3, Technologiezentrum
7000 Eisenstadt
05/9010-210

https://wirtschaft-burgenland.at/foerderung/corona-tourismus-zinsuebernahme/

Rechtsgrundlage

Aktionsrichtlinie „Maßnahmen des Landes Burgenland zur Stärkung der wirtschaftlichen Entwicklung von burgenländischen Betrieben“

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1048834